Die Mitgliedschaft beim Jump&Climb VIP Pass beginnt am Tag, an dem der Kunde die Mitgliedschaft online oder vor Ort abschließt, sofern nicht anders vereinbart. Für die Mitgliedschaft gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flimb Fun Climbing GmbH zusätzlich die hier geregelten Nutzungsbedingungen des Jump&Climb VIP Pass in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Fassung. Die Flimb Fun Climbing GmbH wird das Mitglied über geplante Änderungen der vorstehend genannten Bedingungen informieren, eine angemessene Frist zum Widerspruch einräumen und bei Beginn der Frist auf die Folgen einer unterbliebenen Reaktion ausdrücklich hinweisen.
Das Mitglied ist berechtigt, je nach Tarifinhalt, die Jumparea und den Clip&Climb Bereich von Jump&Climb Untreusee bzw. das Labyrinth am Untreusee oder den Kletterpark am Untreusee zu nutzen. Nachfolgend wird aufgelistet welche Nutzung dem Kunden mit welchem Tarif zusteht: BASIC: 1x mal am Tag 60min Jumparea oder Rabatt auf 90min/120min Jumparea oder Kombiticket. Eine Terminbuchung, die in die letzten Stunde vor Schließung fällt ist bei einer Basic Mitgliedschaft nicht zulässig. PREMIUM: 1x mal am Tag Jumparea für bis zu 90min oder Clip&Climb. Das Einlösen ist nur für Einzeltickets möglich und ist nicht mit anderen Rabatten oder Paketen verknüpfbar. Nicht genutzte Benefits können nicht in den nächsten Vertragszeitraum übertragen werden.
Nach Buchung des VIP Pass wird einmalig eine Einverständniserklärung mit dem Pass verknüpft. Diese Verknüpfung findet beim ersten Einlösen des Passes statt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Person, dessen Einverständniserklärung mit dem Pass verknüpft ist, ist dann berechtigt, den Pass zu nutzen. Der Pass ist nicht auf andere Personen übertragbar. Das Mitglied hat sich beim Besuch auf Nachfrage entsprechend durch einen Personalausweis oder Schülerausweis auszuweisen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und läuft zunächst für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Ein Vertragsmonat beginnt mit dem Kalendertag des Monats, an dem die Mitgliedschaft begonnen hat, und endet mit dem vorhergehenden Kalendertag des Folgemonats (z. B. Beginn am 16. eines Monats, Ende des Vertragsmonats am 15. des Folgemonats).Der Beitrag für die jährliche Mitgliedschaft wird zu Beginn jedes weiteren Vertragsjahres im Voraus zum jeweils gültigen Jahrespreis abgebucht. Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit während eines laufenden Vertragsjahres, wird die Mitgliedschaft für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung in Anspruch genommenen Vertragsmonate auf Basis des jeweils gültigen Preises der entsprechenden monatlichen Mitgliedschaft abgerechnet. Bereits gezahlte Beiträge werden entsprechend anteilig erstattet. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen; eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt in diesem Zeitraum nicht.
Mittels Online-Buchung kann sich ein Platz zur Wunschzeit entsprechend reserviert werden. Es besteht keine Garantie auf einen Platz zur gewünschten Zeit beim Einlösen des VIP-Passes. Mittels Online-Buchung kann sich ein Platz zur Wunschzeit entsprechend reserviert werden. Die Terminbuchung ist ausschließlich online möglich.
Wird eine Session gebucht und ohne Absage bis 30min vor Beginn der Session nicht wahrgenommen, behalten wir uns vor die gebuchte Session für den jeweiligen Tarif entsprechend in Rechnung zu stellen.
Zeitweise Schließung des Parkes für bspw. Betriebsferien, Instandhaltungsmaßnahmen, etc. werden durch den Betreiber über die Website rechtzeitig bekannt gegeben und können bis zu 3 Wochen im Jahr betragen. In diesem Fall ist temporär keine Nutzung des VIP-Passes möglich. Das Labyrinth und der Kletterpark Untreusee sind je nach Wetterlage maximal zwischen den bayerischen Oster- und Herbstferien geöffnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Öffnung.
Die Zahlung des VIP-Passes ist ausschließlich per Kreditkarte möglich. Es erfolgt ein automatischer Einzug des Betrages im gewählten Rhythmus (monatlich oder jährlich). Schlägt eine Zahlung fehl, so nehmen wir zwei weitere Versuche der Abbuchung des Betrages vor. Wir informieren über die fehlgeschlagenen Zahlungen per E-Mail. Schlägt auch die zweite Abbuchung fehl, so wird der VIP-Pass automatisch deaktiviert, bis eine Zahlung erfolgt.
Während der im Nutzungsvertrag vereinbarten Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt für die Flimb fun Climbing GmbH insbesondere auch dann vor, wenn das Mitglied trotz vorhergehender, schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis (wie z.B. die Einlass-, Kletter- und Sprungregeln) schuldhaft verstößt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Flimb fun Climbing GmbH ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft. 2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Flimb fun Climbing GmbH unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. 3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 30 km von Jump&Climb Untreusee entfernt liegt. 4. Bei dauerhafter Schließung oder Verlegung des Jump&Climb Untreusee. In den Fällen der Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Flimb fun Climbing GmbH im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen. Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Flimb fun climbing GmbH (Zeppelinstraße 19, 9503 Hof) im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
Das Mitglied kann bei ungekündigtem Vertrag und vorübergehenden Erkrankungen von mindestens 4 Wochen (zusammenhängend) oder sonstigen berechtigten Interessen ein Ruhen der Mitgliedschaft beantragen. Ein Ruhen ist nur für maximal 3 Monate im Jahr und nur für ganze Monate möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft. Das vorstehende Kündigungsrecht in Nr.2 bei Eintritt einer Erkrankung bleibt hiervon unberührt. Der Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft ist schriftlich an die Flimb fun climbing GmbH zu richten. Das Ruhen der Mitgliedschaft beginnt, wenn die Flimb fun climbing GmbH dem Ruhen der Mitgliedschaft nicht binnen 2 Wochen nach Zugang des Antrages widerspricht, mit dem auf den Zugang des Antrages folgenden Monat. Während des Ruhens der Mitgliedschaft ist eine Nutzung sämtlicher Attraktionen der Flimb fun climbing GmbH nicht gestattet. Für die Dauer des Ruhens schuldet das Mitglied keine Beiträge.